Wer an die schönen Schuhe aus dem Hause Christian Louboutin denkt, der hat in der Regel automatisch die typische rote Sohle im Kopf. Doch dürfen auch andere Modehäuser rote Sohlen bei ihren Schuhen verwenden? Über genau diese Frage brach vor einiger Zeit ein heftiger Rechtsstreit zwischen den Labels Louboutin und Yves Saint Laurent aus. Dieser Streit ist nun offiziell beigelegt!
Konkret ging es um die „Trib Too Platform Pumps“ von Saint Laurent, die komplett in rot gehalten sind, inklusive der Sohle. Louboutin hatte Angst um sein Markenzeichen und YSL sah seine Schuhkreation gefährdet. Am Ende forderte Saint Laurent sogar die Abschaffung des Markenzeichens von Louboutin!
Nachdem nun in zweiter Instanz ein New Yorker Gericht entschieden hat, dass die rote Sohle als Markenzeichen von Christian Louboutin durchaus schützenswert ist, aber trotzdem weiterhin Schuhe in komplett roter Farbe hergestellt werden dürfen, zeigten sich beide Seiten zufrieden und Saint Laurent zog die Klage zurück. Rote Sohlen von anderen Herstellern darf es also nur geben, wenn der Schuh monochrom ist! Etliche Shoe Victims können aufatmen… 😉
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